| Kündigung |
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 | Wie kann ich kündigen? |
 | Eine Kündigung ist grundsätzlich formlos möglich und kann per Fax oder Post an uns gesendet werden. Sie muss aber in jedem Fall schriftlich und mit Unterschrift erfolgen. Die Kündigung muss vom Domaininhaber/Admin-C sowie von unserem Vertragspartner (betrifft Wiederverkäufer) unterschrieben sein. Bitte teilen Sie uns unbedingt mit, was mit der Domain geschehen soll (Löschung oder Providerwechsel). Unter Downloads auf unserer Homepage ist auch ein Kündigungsformular zu finden. Dieses muss ordnungsgemäß ausgefüllt und eingereicht werden. |
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 | Wie muss ich als Wiederverkäufer ordnungsgemäß kündigen? |
 | Grundsätzlich kann nur der Wiederverkäufer (unser Vertragspartner, Erläuterung siehe Vertragsverhältnisse) den Vertrag bei uns kündigen. Für einen Providerwechsel bzw. eine Domainlöschung ist jedoch lt. Richtlinien der jeweiligen Registrare die schriftliche Zustimmung des Domaininhabers/Admin-C mittels eines Providerwechselschreibens/einer Löschungserklärung notwendig. |
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 | Warum wurde mein Providerwechsel (KK) zu einem anderen Provider von Internet24 abgelehnt? |
 | Dies kann verschiedene Gründe haben: - es liegt keine Kündigung/Providerwechselschreiben (PWS) vom Kunden vor
- die Unterschrift des Domaininhabers (Admin-C) fehlt
- gekündigte Domain ist falsch geschrieben
- der Providerwechsel ist automatisch abgelehnt worden (AutoNACK, gilt nur für .de-Domains), da dieser z.B. über die Feiertage/Wochenende gestartet wurde.
- Providerwechsel werden bei Nichtbeantwortung nach fünf Tagen automatisch abgelehnt (AutoNACK, gilt nur für .de-Domains)
- E-Mail-Adresse des Domaininhabers ist nicht mehr aktuell (gilt für .com-, .net-, .org-, .biz-, .info-Domains, in diesem Fall ist ein Update notwendig)
- Die Providerwechselanfrage ist bei Internet24 nicht eingegangen
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 | Kann man einem Providerwechsel (KK) nachträglich stattgeben (LATEACK)? |
 | Eine nachträgliche Zustimmung (LATEACK) des Providerwechsels ist nur bei .de-Domains möglich. Bei allen anderen Top Level Domains muss der Providerwechsel noch einmal gestartet werden. |
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 | Wie erhalten wir die auth-info, um einen Providerwechsel starten zu können? |
 | Bei Vorlage einer korrekten Kündigung wird in der Kündigungsbestätigung die auth-info mitgeteilt. |
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 | Wie muss ein Providerwechselschreiben aussehen? |
 | Auf dem korrekten Providerwechselschreiben muss die Domain, die Kundennummer oder die Auftragsnummer, die Inhaberdaten sowie der explizite Wunsch zu einem Providerwechsel vermerkt sein. Der Domaininhaber (Admin-C) muss dieses unterschreiben. |
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 | Wie muss eine korrekte Löschungserklärung aussehen? |
 | Um eine Domain bei der Registry (Domainvergabestelle) löschen zu lassen, muss auf dem Kündigungsformular unbedingt die vollständige Domain vermerkt sein sowie die genaue Angabe "Löschung". Der Domaininhaber muss dieses Schreiben unterzeichnen. |
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 | Was gibt es außer Providerwechsel und Löschung der Domain noch für eine Möglichkeit, die Domain zu kündigen? |
 | Bei Nichtzahlung des Kunden kann die .de-Domain an die Denic (Domainvergabestelle) zurück übertragen werden. Das bedeutet, dass die Domain ab dem Zeitpunkt der Rückgabe nicht mehr in unserem Bestand liegt und die Preisliste der Denic gilt. Die Denic wendet sich dann an den Domaininhaber. Sollte dieser keine Rückinfo geben, wird die Rechnung für die Domaingebühr an ihn ausgestellt. Ist der Domaininhaber nicht mehr zu erreichen (Post kommt zurück), wird die Domain gelöscht und somit freigegeben. Bei .at/.ch-Domains wird der Rechnungsempfänger auf den Domaininhaber geändert. Alle anderen Top Level Domains werden von uns nicht mehr bezahlt, das bedeutet, die Domain wird mit dem nächsten Abrechnungszeitraum gelöscht und sind somit wieder frei. |
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 | Was passiert, wenn nur der Endkunde eines Wiederverkäufers bei Internet24 kündigt? |
 | Grundsätzlich besteht zwischen dem Endkunden des Wiederverkäufers und Internet24 kein Vertrag. Liegt uns jedoch die Zustimmung des Domaininhabers zum Providerwechsel oder zur Löschung vor, müssen wir dem stattgeben. Der Wiederverkäufer erhält eine Kündigungsbestätigung. Da ein Tarif ohne Domain nicht bestehen kann, gilt dieser sowie dazugehörige Co-Domains und Zukäufe automatisch zum Kündigungszeitpunkt der Hauptdomain als gekündigt. |
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 | Was passiert mit Co-Domains, wenn ich meinen Tarif mit der Hauptdomain kündige? |
 | Die Co-Domains können einzeln nicht bestehen bleiben. Diese gelten, sofern Sie die Domains nicht anderweitig umstellen, als gekündigt. |
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 | Was passiert mit meiner Domain, wenn mein neuer Provider diese nicht bis zum Kündigungstermin bei Internet24 abholt? |
 | Bei .de-Domains wird die Domain an die Denic zurückgegeben. Bei anderen Domains werden wir die Zahlung einstellen, so dass die Domain bei der jeweiligen Nic wieder frei wird und neu vergeben werden kann. |
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 | Laut meiner Kündigungsbestätigung erhalte ich nach Ablauf der Kündigungsfrist eine Gutschrift. Wann wird diese überwiesen? |
 | Der Betrag wird innerhalb 2 Wochen nach Ablauf der Kündigungsfrist auf Ihr uns bekanntes Konto überwiesen. Wenn uns keine Bankverbindung bekannt ist, geben Sie uns bitte das von Ihnen gewünschte Konto an. Für die Erstellung einer Gutschrift ist die Steuernummer zwingend erforderlich (gilt nur für Gewerbetreibende). |